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Jugendschutz im Internet: KJM bewertet Altersverifikationssysteme und technische Mittel positiv

17. April 2008/in Allgemein, Wettbewerbsrecht/von RA Jens Reininghaus

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat vier weitere Konzepte von Unternehmen positiv bewertet und ist der Ansicht, dass sie bei entsprechender Umsetzung den gesetzlichen Anforderungen genügen werden: das Konzept der insic GmbH „AVS InJuVerS“ zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe, das technische Mittel für das Internetangebot „first1.de“ der First1 Networks GmbH sowie die Module zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe im Rahmen eines Gesamtkonzepts „insic ident“ der insic GmbH und „SIZCHIP AVS“ des Informatikzentrums der Sparkassenorganisation GmbH (SIZ).

Bei den Konzepten der insic GmbH handelt es sich um Altersverifikationssysteme (AVS), die bei staatlichen Lottogesellschaften und gewerblichen Spielvermittlern eingesetzt werden sollen. Das Konzept „AVS InJuVerS“ sieht die Identifizierung der Internetnutzer über das Post-Ident-Verfahren oder über das Verfahren „Schufa Ident-Check mit Q-Bit“ vor. Nach der Anmeldung auf einer Registrierungsseite findet bei jedem Nutzungsvorgang im Internet sowie bei jeder Transaktion, z.B. einer Bezahlung oder Spielschein-Abgabe, eine Authentifizierung des Kunden statt. Bei der Authentifizierung kommen verschiedene Endgeräte zum Einsatz: Mobilfunkgerät, PC oder Set-Top-Box.

Beim Verfahren „insic ident“ handelt es sich um ein Modul für die Identifizierung. Diese sowie eine Volljährigkeitsprüfung sind in drei Schritten vorgesehen: Nach der Registrierung werden die Daten und die Volljährigkeit des Nutzers mit Hilfe des Verfahrens „Ident-Check mit Q-Bit“ der Schufa überprüft. Als letzter und wesentlicher Schritt ist die Überprüfung der Identität und Volljährigkeit des Nutzers im Rahmen einer Face-to-Face-Kontrolle unter Einbeziehung von amtlichen Ausweisdaten an einer Verkaufsstelle mit persönlicher Aushändigung des Aktivierungs¬codes vorgesehen.

SIZ stellt seine Software-Plattform „SIZCHIP AVS“ als Baustein Dritten – AVS-Betreibern oder Inhalteanbietern – zur Verfügung. SIZ liefert die Altersinformationen aus der geprüften ZKA-Chipkarte und ermöglicht ihnen damit, sichere Altersprüfungen vorzunehmen. Dabei wird das auf der Debit-Chipkarte (u. a. ec-Karte) des Nutzers gespeicherte Jugendschutzmerkmal ausgewertet und der Zugang zu Inhalten in der geschlossenen Benutzergruppe des Anbieters nur dann freigegeben, wenn der Nutzer volljährig ist.

Im Bereich Online-Gewinnspiele war die KJM der Ansicht, dass die technische Jugendschutzmaßnahme von First1 den gesetzlichen Anforderungen an ein technisches Mittel entspricht. First1 plant die Verbreitung eines kostenpflichtigen Online-Wissensspiels mit Gewinnmöglichkeit unter dem Namen „Wie weit wirst Du gehen“. Der Ausschluss von Minderjährigen an der Teilnahme am Online-Spiel soll gewährleistet werden, indem ein Persocheck-Verfahren unter Einbeziehung der Mobilfunknummer und der Kontodaten eingesetzt wird.

Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte jugend¬gefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Dafür hat die KJM die Identifizierung per Face-to-Face-Kontrolle und die Authentifizierung des Nutzers bei jedem Nutzungsvorgang als zentrale Anforderungen festgelegt. Zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen werden Altersverifikationssysteme (AVS) eingesetzt. Diese Anforderungen der KJM gelten gemäß dem zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen „Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland“ auch für Online-Lotto.

Auch die Verbreitung entwicklungsbeeinträchtigender Angebote unterliegt bestimmten gesetzlichen Einschränkungen. So haben gemäß § 5 Abs. 1 JMStV Anbieter von entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten dafür Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe diese üblicherweise nicht wahrnehmen. Dazu können Anbieter unter anderem „technische oder sonstige Mittel“ (§5 Abs. 3 Nr. 1 JMStV) einsetzen. Beispiele für technische Mittel sind bisher etwa die Jugendschutzvorsperre im digitalen Fernsehen oder Varianten der Personalausweiskennziffernprüfung („Perso-Check“) im Internet. Auch für technische Mittel bietet die KJM ihr Verfahren der Positivbewertung an.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.


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https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2008-04-17 16:50:442021-01-31 12:13:13Jugendschutz im Internet: KJM bewertet Altersverifikationssysteme und technische Mittel positiv
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Bei Links auf pornografische Internetseiten hat auch der Betreiber der verlinkenden Seite ein zuverlässiges Altersverifikationssystem einzusetzen…
Der Fernabsatz von Tabakwaren über das Internet unterliegt keinen jugendschutzrechtlichen Beschränkungen.
Verbreitete Altersverifikationssysteme für Internetzugang zu pornographischen Inhalten unzulässig.

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