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LG Frankfurt a.M.: Werbung in illegaler Tauschbörse wettbewerbswidrig…

12. November 2007/in Allgemein, Wettbewerbsrecht/von RA Jens Reininghaus

..wie das LG Frankfurt a.M. mit Beschluss vom 9.10.2007 (Az.: 3-08 O 143/07) offenbar entschieden hat.

Die Frankfurter Richter gaben einem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung durch den Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. statt. Demnach wurde Arcor ab sofort untersagt, auf der Website „bitreactor.to“ Werbung für sich zu schalten oder schalten zu lassen.

Das „Peer to Peer“-Angebot gilt als eine der führenden Plattformen für den Austausch illegal kopierter Musik-, Film- und Bilddateien.


Wir helfen Ihnen unlautere geschäftliche Handlungen zu unterbinden…
weiter…Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Webformular…
weiter…


https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-11-12 10:27:202021-01-31 12:13:15LG Frankfurt a.M.: Werbung in illegaler Tauschbörse wettbewerbswidrig…
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