OLG Stuttgart entscheidet über Rabattaktion mit einer Taxi-App…
Die Parteien streiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes über die Zulässigkeit einer Werbeaktion, bei der für über die App von mytaxi gebuchten Taxifahrten zwei Wochen ein Rabatt von 50% gewährt worden ist. Das Landgericht hatte die Werbung verboten, weil mytaxi wie ein Taxiunternehmer die Regeln des Personenbeförderungsgesetzes beachten müsse; darunter auch die Festpreisbindung. Der für