Oberlandesgericht Hamm untersagt irreführende Internetwerbung mit zahnärztlichen Leistungen…
Die Werbung für ein Zahngesundheitsprogramm als „deutschlandweit das einzige Vollprogramm“, bei dem der Patient zahnärztliche Leistungen erhält, ist irreführend und damit unzulässig, wenn nicht alle über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehenden Leistungen angeboten werden. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 24.09.2013 entschieden und insoweit ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Essen bestätigt. Die im