Was Influencer bei Posts auf Instagram, YouTube, Facebook und anderen sozialen Medien beachten sollten

Die Versendung eines Fotos per E-Mail kann abgemahnt werden

Das Persönlichkeitsrecht eines Patienten einer Klinik kann bereits durch die Anfertigung von verdeckten Bild- und Tonaufnahmen durch Journalisten verletzt werden

Influencer müssen Posts in sozialen Medien als Werbung kennzeichnen

Verletzung von Persönlichkeitsrechten eines bekannten TV-Moderators durch Klickköder

Influencer müssen unter Umständen auch unbezahlte Posts als Werbung kennzeichnen

Influencer müssen unter Umständen auch unbezahlte Posts als Werbung kennzeichnen

Bei einem Fotodiebstahl im nicht-professionellen Bereich ist in der Regel ein Schadensersatz in Höhe von insgesamt 200,00 EUR angemessen