Ansprüche bei ungenehmigter Weiterleitung von Nacktbildern über WhatsApp…
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einer Frau für die Weiterleitung von Nacktbildern über WhatsApp an eine Dritte Person einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 500,00 EUR zugesprochen. Das Gericht stellte klar, dass eine Weiterleitung von Nacktfotos ohne Einwilligung des Abgebildeten die Intimsphäre des Abgebildeten und dessen Recht am eigenen Bild verletzt. Eine Entschädigung in Höhe von 500,- […]