Keine Verwechslungsgefahr zwischen dapd und dpa – Landgericht Hamburg urteilt im Rechtsstreit zweier Nachrichtenagenturen…
Die dapd nachrichtenagentur GmbH darf mangels Verwechslungsgefahr mit der Bezeichnung „dpa“ weiterhin die Abkürzung „dapd“ im Namen führen. Dies hat heute das Landgericht Hamburg in einer markenrechtlichen Auseinandersetzung zweier Nachrichtenagenturen entschieden (406 HKO 73/12). Die dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH wollte mit ihrer Klage erreichen, dass der Konkurrentin dapd nachrichtenagentur GmbH verboten wird, weiterhin die Bezeichnung […]