Europaparlament entscheidet über Provider-Verpflichtung zum Filtern und Blocken bei Urheberrechtsverletzungen.
Der Kulturausschuss des Europaparlaments hat sich am 23. Januar 2008 in seinem Votum für einen Bericht zur Förderung der Kulturwirtschaft gegen Änderungsanträge ausgesprochen, die das Kappen des Internetzugangs oder den Einbau netzseitiger Filter durch die Provider im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen forderten. Über den vom französischen Europaabgeordneten Guy Bono (PES-Fraktion) betreuten Report muss nun noch im Plenum des Europaparlaments abgestimmt werden. Es ist aus Sicht der Internetwirtschaft zu hoffen, dass sich die Abgeordneten dort der Empfehlung des federführenden Kulturausschusses anschließen.
Der britische EU-Abgeordnete Christopher Heaton-Harris (EVP-Fraktion) hatte einen Änderungsantrag im Kulturausschuss eingebracht, in dem er für eine Verpflichtung für Zugangsanbieter votiert, den Internetzugang für Kunden zu sperren, die wiederholt oder in großem Ausmaß Urheberrechtsverletzungen begehen und außerdem rechtsverletzende Inhalte zu blockieren.
Der Antrag geht auf ein Papier der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) zurück, die die Verfolgung und Unterbindung von Urheberrechtsverletzungen weitgehend auf die Internetwirtschaft abwälzen möchte. Darin wird behauptet, netzseitiges Filtern sei ohne weiteres technisch umsetzbar und nur mit geringen Kosten verbunden, während das Gegenteil richtig ist. Die IFPI-Forderungen stellen gravierende Belastungen für die Internetwirtschaft und ihre Kunden dar, und würden darüber hinaus die Funktionsweise des Internets insgesamt beeinträchtigen.
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