Forum-Betreiber haftet für urheberrechtswidrige Bilder-Uploads auch ohne Kenntnis…
…wie das LG Hamburg mit Urteil vom 24.08.07 (Az.: 308 O 245/07) entschieden hat.
„Die Ermöglichung der öffentlichen Zugänglichmachung von Fotografien über ein Internetforum durch Dritte birgt danach die keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von den Dritten solche Rechtsverletzungen begangen werden. Das löst Prüf- und gegebenenfalls Handlungspflichten aus, um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen.
Rechtlich und tatsächlich sind die Beklagten in die Lage versetzt gewesen, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der streitgegenständlichen Rechtsverletzungen zu treffen. Sie haben dies nach eigenem Vortrag vor der Abmahnung durch den Kläger jedoch nicht getan.
Die Beklagten können sich auch nicht mit Erfolg auf eine Privilegierung nach § 10 TMG berufen. Die vorherige Kenntniserlangung von einer Rechtsverletzung setzt der Unterlassungsanspruch danach nicht voraus.“
Hinweis: Das LG Hamburg hält auch in diesem Fall an seiner umstrittenen Rechtsprechung – dass ein Forenbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen von vorne herein und ohne Kenntnis der Rechtsverletzung haftet – fest.