Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 9. Mai 2025, Az. 324 O 278/23, entschieden, dass die juristische Datenbank OpenJur nicht für die fehlerhafte Veröffentlichung eines nicht anonymisierten Gerichtsbeschlusses haftet, selbst wenn dabei sensible personenbezogene Daten veröffentlicht wurden.
Anlass des Verfahrens war eine Klage eines betroffenen Anwalts, der einen Datenschutzverstoß nach DSGVO und einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht geltend machte. Die Richter stuften die Tätigkeit von OpenJur als redaktionelle und damit journalistisch geschützte Arbeit ein. Die Veröffentlichung gerichtlich bereitgestellter Entscheidungen falle unter die Pressefreiheit, weshalb OpenJur keinen Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch zu befürchten habe.
OpenJur habe automatisiert einen vom Verwaltungsgericht Berlin bereitgestellten – und von diesem fehlerhaft anonymisierten – Beschluss übernommen. Die Plattform könne nicht in voller Tiefe prüfen, ob jedes übernommene Dokument vollständig anonymisiert wurde. Laut Urteil ist OpenJur vor allem dann von der Haftung befreit, wenn ein Fehler bereits bei der Quell-Datenbank des Gerichts entstanden ist. Zwar wurde ein Kontrollverlust über die personenbezogenen Daten des klagenden Anwalts anerkannt, jedoch verwies das Gericht auf den presserechtlichen Schutz, den die Dokumentationsplattform OpenJur genießt. Die Interessen des Gemeinwohls an der freien Dokumentation gerichtlicher Entscheidungen wurden höher gewichtet als der individuelle Datenschutz der betroffenen Person.
Empfehlung
Plattformen wie OpenJur profitieren im Zweifel vom Schutz der Pressefreiheit und können für Datenschutzverstöße dann nicht haftbar sein, wenn sie auf Material von Dritten, insbesondere von Gerichten oder vergleichbaren Institutionen, zugreifen.


Bildquelle: KI-generiert
Bildquelle: KI-generiert
Bildquelle: KI-generiert




Bildquelle: KI-generiert
Bildquelle: KI-generiert