Landgericht Hamburg verhängt Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,00 EUR wegen Verstoßes gegen Einstweilige Verfügung…
Dem Schuldner war mit der Unterlassungsverfügung des Gerichts verboten worden, Spiele für die Playstation, die Programmbibliotheken der Antragstellerinnen enthalten, zu vervielfältigen, sei es in verschlüsselter oder entschlüsselter Form. Darüber hinaus wurde dem Schuldner in der Verfügung untersagt, Dritte aufzufordern, Spiele in das Internet hochzuladen oder sonst zu vervielfältigen, die Programmbibliotheken der Antragstellerinnen enthalten.
Bereits wenige Stunden nach Zustellung der Einstweiligen Verfügung forderte der Schuldner in einem Blogeintrag Dritte dazu auf, sein „HV reversing stuff“ überall hochzuladen, „so dass Sony es nicht einfach entfernen kann“. Aufgrund dieses Verstoßes gegen die Einstweilige Verfügung verhängte das Gericht auf Antrag ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,00 EUR gegen den Schuldner.
Bei der Höhe des verhängten Ordnungsgeldes hat das Gericht das Interesse der Gläubigerinnen an der Einhaltung der Verbotsanordnung, die Schwere der konkret zugrunde zu legenden Verstöße und die geschätzte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Schuldners berücksichtigt. Ausdrücklich erschwerend wurde berücksichtigt, dass der Schuldner nur wenige Stunden nach Zustellung der einstweiligen Verfügung bereits gegen die Verbotsanordnung verstoßen habe und dass er dabei vorsätzlich gehandelt habe.
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