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Wann wird ein Print auf einem Kleidungsstück lediglich als dekoratives oder beschreibendes Element wahrgenommen, so dass keine Markenverletzung vorliegt?

22. September 2022|inMarkenrecht|RA Jens Reininghaus

Der Antragsteller in diesem Verfahren ist Gastronom in Frankfurt am Main und Inhaber der Wort-Bildmarke „Blessed“ für Bekleidungsstücke. Er verlangt von der Antragsgegnerin, einer Sportartikelherstellerin, die Verwendung des Wortes “BLESSED” auf der Vorderseite eines Hoodies zu unterlassen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat die Berufung im einstweiligen Verfügungsverfahren abgewiesen, da es im vorliegenden Falle keine Markenverletzung sah.

Das Gericht begründete dies damit, dass der Schriftzug “BLESSED” hier nicht als Herkunftshinweis, sondern als dekoratives Element oder beschreibende Aussage verstanden werde. Insbesondere wisse ein Verbraucher, dass Wörter der deutschen Sprache, einer geläufigen Fremdsprache, sog. Fun-Sprüche oder auch bekenntnishafte Aussagen lediglich als dekorative Elemente auf der Vorderseite von Kleidungsstücken aufgedruckt werden. Zudem sei der Markenname der Antragsgegnerin auf dem Kleidungsstück erkennbar. In der Gesamtschau liege daher keine „markenmäßige Nutzung“ der eingetragenen Marke der Antragstellerin vor.

Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar.


Die Pressemitteilung des OLG Frankfurt a.M. im Volltext: Schriftzug auf Hoodie | Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen

Das Urteil des OLG Frankfurt a.M. im Volltext: Bürgerservice Hessenrecht – 6 U 40/22 | OLG Frankfurt 6. Zivilsenat | Urteil | Keine markenmäßige Benutzung durch Schriftzug „BLESSED“ auf Kleidungsstück

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RA Jens ReininghausTel. 0221 / 8804060https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/online-rechtsberatung/–Kontakt
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Can62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
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K. W.
18:07 08 Jul 25
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Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
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Christiane Kuth
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Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
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Juliana Katten
04:25 25 Jan 24
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