Soziale Netzwerke müssen Datenschutz einhalten…
In ihrem Beschluss machen die im „Düsseldorfer Kreis“ vereinten Datenschutzaufsichtsbehörden heute deutlich, dass nicht nur deutsche, sondern auch außereuropäische Anbieter sozialer Netzwerke das Datenschutzrecht in Deutschland beachten müssen, wenn sie ihr Angebot an Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland richten. Der nordrhein-westfälische Landesdatenschutzbeauftragte Ulrich Lepper erläutert als Vorsitzender des Düsseldorfer Kreises den Beschluss:
„Wir Datenschutzaufsichtsbehörden haben wesentliche Eckpunkte des geltenden Rechts festgehalten, die beim Betrieb sozialer Netzwerk beachtet werden müssen. Dazu zählen besonders klar verständliche Informationen, welche Daten für welche Zwecke vom Netzwerkanbieter verarbeitet werden, Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsansprüche in Bezug auf persönliche Daten und das Verbot, biometrische Daten für Gesichtserkennungsverfahren ohne Einwilligung der Betroffenen zu verarbeiten.“
„Wir sprechen außerdem Internetseitenbetreiber an, die sich etwa über Social Plug-ins, wie den „Like-Button“ von Facebook, mit einem sozialen Netzwerk verbinden. Diese tragen eine eigene Verantwortung dafür, dass das Nutzungsverhalten ihrer Nutzerinnen und Nutzer durch ein solches Plug-in nicht unzulässig durch den Netzwerkbetreiber ausgespäht werden kann“, so Lepper heute in Düsseldorf.
Schließlich hebt er hervor, dass Selbstverpflichtungen der Internetwirtschaft, die der Bundesinnenminister jüngst für soziale Netzwerke angestoßen hat, nicht dazu führen können, dass geltende Gesetze zur Disposition stehen. „Ich bringe unsere Vorstellungen in die Arbeiten an einer Selbstverpflichtung für Anbieter sozialer Netzwerke unter der Voraussetzung ein, dass die Anbieter zu einem eindeutigen „Mehr“ an Datenschutz bereit sind.“
Der Beschluss ist hier abrufbar.
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