Wirksame Einwilligung in Cookies setzt ein aktives Ankreuzen voraus…
Mit Urteil vom 28. Mai 2020 (Az.: 6 U 23/20) hat der BGH entschieden, dass die Einwilligung in die Verwendung von Cookies nur dann wirksam ist, wenn der Internetnutzer das entsprechende Kästchen selbst ankreuzt. Ein vorausgefülltes Kästchen reiche nicht aus, so der Senat.