Grundsätzlich ist die Verwendung eines beschreibenden Begriffs (Gattungsbegriff) als Domain zulässig, im Einzelfall kann allerdings auch eine irreführende Alleinstellungsbehauptung vorliegen…
wie der BGH mit Urteil vom 17.05.2001 (Az.: I ZR 216/99) entschieden hat. Der Internet-Nutzer bedürfe – von der Gefahr einer Irreführung abgesehen – nicht des Schutzes gegen die Verwendung beschreibender Begriffe. Der BGH geht dabei von dem Leitbild eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers aus, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen […]