Kein „fliegender Gerichtsstand“ mehr bei Wettbewerbsverstößen im Internet
Das OLG Düsseldorf hat klargestellt, dass nach der am 2. Dezember 2020 in Kraft getretenen Neufassung des § 14 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) es bei Wettbewerbsverstößen im Internet keinen „fliegenden Gerichtsstand“ mehr gibt…