Ärztliche Werbung mit „perfekten Zähnen“ ist unzulässig…
Kieferorthopäden dürfen für die Behandlung mit einem Zahnschienen-System nicht mit „perfekten Zähnen“ werben. Eine solche Werbeaussage ist ein unzulässiges Erfolgsversprechen im Sinne des Heilmittelgesetzes (HWG). Dies entschied das OLG Frankfurt am Main mit Urteil vom 27.02.2020 (Az.: 6 U 219/19) im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes…