BGH zur Zulässigkeit einer Werbeaktion, die sich an Jugendliche richtet…
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte am 17.07.2008 über die Zulässigkeit einer Sammelaktion zu entscheiden, die sich auch an Kinder und Jugendliche richtete. Die Nestlé AG hatte für ihre Schoko-Riegel (z.B. „Lion“, „KIT KAT“ und „NUTS“) eine Sammelaktion durchgeführt, bei der auf der Verpackung jeweils ein Sammelpunkt (sog. „N-Screen“) […]