Eine fehlende Kündigungsmöglichkeit eines Breitbandanschlusses in Mietverträgen eines Wohnungsanbieters mit Mietern ist nicht wettbewerbswidrig…
Mit Urteil vom 28.05.2020 (Az.: 4 U 82/19) entschied das OLG Hamm, dass ein Vermieter seinem Mieter bzgl. eines Breitbandkabelanschlusses kein gesondertes Kündigungsrecht nach dem TKG (Telekommunikationsgesetz) einräumen muss. Der Mieter kann sich danach jedenfalls nicht nach dem TKG von dieser Kostenlast befreien.