Namensnennung einer Richterin – OLG Frankfurt stärkt Informationsinteresse der Öffentlichkeit
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit Urteil vom 8. Mai 2025 (Az. 16 U 11/23) entschieden, dass die namentliche Nennung einer Richterin im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in einem Strafverfahren zulässig ist. Die Entscheidung betont die zentrale Rolle der Presse bei der Informations- und Kontrollfunktion in einer demokratischen Gesellschaft und stellt das öffentliche Interesse an Transparenz und Verantwortlichkeit über das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Richterin…