Verlängersklauseln bei Probeabo sind unkwirksam.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 16.05.07 entschieden, dass derjenige, der ein Probeabonnement im Internet abschließt nicht damit rechnen muss, dass für den Fall, dass er nicht kündigt, sich der Vertrag automatisch jeweils um 30 Tage verlängert. Eine solche Klausel sei eine überraschende Klausel, die nach §§ 305ff. BGB unwirksam sei.
Somit folgte das AG Düsseldorf der Ansicht des Klägers, der durch die Kanzlei RRT vertreten wurde.
Aufgrund des geringen Streitwertes ist das Urteil rechtskräftig.
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