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Anspruch auf Löschung von Facebook-Posts und Konten wegen rechtsverletzender Inhalte

5. September 2025|inAllgemein, Medien- und Presserecht, Social-Media-Recht|RA Jens Reininghaus

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einer richtungsweisenden Entscheidung im Juni 2025 klargestellt, dass Nutzerkonten auf Facebook nicht nur einzelne beleidigende Beiträge löschen müssen, sondern in bestimmten Fällen auch die Konten der Nutzer insgesamt gelöscht werden müssen (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.6.2025, Az. 16 U 58/24). Dies gilt insbesondere, wenn ein Profil ausschließlich zur Verbreitung rechtsverletzender Äußerungen gegen eine Person genutzt wird.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um eine Frau, die wiederholt unter anderem mit diffamierenden Beleidigungen wie „dumme Sau“ oder „frigide menopausierende Schnepfe“ auf Facebook attackiert wurde. Die Klägerin forderte daher nicht nur die Löschung dieser Inhalte, sondern auch die Löschung der dafür genutzten Nutzerkonten. Nach einer zunächst negativen Entscheidung des Landgerichts wurde der Fall in der Berufung vor dem OLG Frankfurt neu bewertet.

Das Gericht begründete den Löschungsanspruch unter anderem mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 und 2 des Grundgesetzes und den zivilrechtlichen Vorschriften der §§ 823 und 1004 BGB. Meta wurde als „mittelbarer Störer“ verantwortlich gemacht, da das soziale Netzwerk trotz konkreter Hinweise nicht ausreichend gehandelt und die Profile nicht vollständig gesperrt hatte. Die Richter betonten, dass die bloße Löschung einzelner Beiträge nicht ausreicht, wenn das gesamte Profil zur systematischen Persönlichkeitsverletzung genutzt wird.

Diese Entscheidung unterstreicht die zunehmende Plattformverantwortung sozialer Netzwerke und stärkt die Rechte von Betroffenen digitaler Gewalt. Nutzer, die Opfer von Beleidigungen und Diffamierungen werden, können künftig auch die Löschung ganzer Accounts durchsetzen, wenn diese ausschließlich für rechtsverletzende Äußerungen genutzt werden. Dabei wiegt der Schutz der persönlichen Ehre und Würde stärker als das Interesse des Betreibers an der unternehmerischen Freiheit.


Empfehlung

Wer Opfer von Beleidigungen oder anderen Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch soziale Medien wird, sollte sich nicht mit der bloßen Entfernung einzelner Beiträge zufrieden geben. Ein rechtlicher Anspruch auf Löschung ganzer Nutzerkonten kann eine effektivere Möglichkeit sein, weiteren Schaden abzuwenden. Eine qualifizierte anwaltliche Beratung ist hierbei allerdings unverzichtbar, um die Erfolgsaussichten individuell zu prüfen und den Löschungsanspruch – entweder gegen einzelne Posts oder sogar gegen gesamte Konten – konsequent durchzusetzen.

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Can62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
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