Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass Betroffene bei einem Fake-Profil auf Instagram keinen Anspruch auf Auskunft über die Bestandsdaten des Profilinhabers haben, sofern es sich lediglich um Fotos und Textnachrichten handelt und keine rechtswidrigen audiovisuellen Inhalte vorliegen.
Gerichtliche Entscheidung: Kein Auskunftsanspruch bei Fake-Profil
Im zugrundeliegenden Fall wurde einem Fake-Profil auf Instagram die Verwendung von Profilbild, Namen und persönlichen Informationen einer betroffenen Person vorgeworfen. Die Geschädigte verlangte von Instagram (Meta) Auskunft über die hinterlegten Daten, um gegen den unbekannten Täter zivilrechtlich vorgehen zu können. Das Gericht stellte jedoch klar: Die Auskunftspflicht gemäß § 21 Abs. 3 TDDDG greift nur, wenn es sich bei den veröffentlichen Inhalten um rechtswidrige audiovisuelle Inhalte handelt – also Inhalte, die Bild und Ton enthalten oder bestimmte Straftatbestände erfüllen. Reine Text- oder Fotobeiträge, wie sie im vorliegenden Fall vorkamen, reichen dafür nicht aus.
Gesetzliche Lücken und praktische Folgen
Diese Entscheidung verdeutlicht eine erhebliche Lücke im Opferschutz: Wer durch ein Fake-Profil auf Plattformen wie Instagram geschädigt wird, hat es schwer, die Identität des Täters über den Plattformbetreiber zu klären, wenn keine „audiovisuellen Inhalte“ vorliegen. Der Gesetzgeber müsste gezielt nachbessern, um Betroffenen den Zugang zu den Täterdaten auch bei Identitätsmissbrauch mit Fotos oder Texten zu ermöglichen. Bis dahin bleiben Opfer auf strafrechtliche Wege angewiesen, deren Erfolg im Einzelfall erfahrungsgemäß unsicher ist.
Empfehlung
Wer Opfer eines Fake-Profils wird, sollte umgehend die Plattform über die Rechtsverletzung informieren, den Missbrauch dokumentieren und bei begründetem Verdacht auf eine Straftat Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden erstatten. Eine rechtliche Beratung durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei kann ebenfalls helfen, die richtigen Schritte zur Beweissicherung und zur weiteren rechtlichen Verfolgung einzuleiten.







Bildquelle: KI-generiert
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