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Kein Auskunftsanspruch bei Instagram-Fake-Profil

15. November 2025|inAllgemein, Bild- und Fotorecht, Fotorecht, IT-Recht, Internetplattformen, Medien- und Presserecht, Social-Media-Recht|RA Jens Reininghaus

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass Betroffene bei einem Fake-Profil auf Instagram keinen Anspruch auf Auskunft über die Bestandsdaten des Profilinhabers haben, sofern es sich lediglich um Fotos und Textnachrichten handelt und keine rechtswidrigen audiovisuellen Inhalte vorliegen.​

Gerichtliche Entscheidung: Kein Auskunftsanspruch bei Fake-Profil

Im zugrundeliegenden Fall wurde einem Fake-Profil auf Instagram die Verwendung von Profilbild, Namen und persönlichen Informationen einer betroffenen Person vorgeworfen. Die Geschädigte verlangte von Instagram (Meta) Auskunft über die hinterlegten Daten, um gegen den unbekannten Täter zivilrechtlich vorgehen zu können. Das Gericht stellte jedoch klar: Die Auskunftspflicht gemäß § 21 Abs. 3 TDDDG greift nur, wenn es sich bei den veröffentlichen Inhalten um rechtswidrige audiovisuelle Inhalte handelt – also Inhalte, die Bild und Ton enthalten oder bestimmte Straftatbestände erfüllen. Reine Text- oder Fotobeiträge, wie sie im vorliegenden Fall vorkamen, reichen dafür nicht aus.​

Gesetzliche Lücken und praktische Folgen

Diese Entscheidung verdeutlicht eine erhebliche Lücke im Opferschutz: Wer durch ein Fake-Profil auf Plattformen wie Instagram geschädigt wird, hat es schwer, die Identität des Täters über den Plattformbetreiber zu klären, wenn keine „audiovisuellen Inhalte“ vorliegen. Der Gesetzgeber müsste gezielt nachbessern, um Betroffenen den Zugang zu den Täterdaten auch bei Identitätsmissbrauch mit Fotos oder Texten zu ermöglichen. Bis dahin bleiben Opfer auf strafrechtliche Wege angewiesen, deren Erfolg im Einzelfall erfahrungsgemäß unsicher ist.


Empfehlung

Wer Opfer eines Fake-Profils wird, sollte umgehend die Plattform über die Rechtsverletzung informieren, den Missbrauch dokumentieren und bei begründetem Verdacht auf eine Straftat Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden erstatten. Eine rechtliche Beratung durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei kann ebenfalls helfen, die richtigen Schritte zur Beweissicherung und zur weiteren rechtlichen Verfolgung einzuleiten.

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Can62 Korkmaz24 profile pictureCan62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W. profile pictureK. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel profile pictureTina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth profile pictureChristiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten profile pictureJuliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
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