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Eine Einwilligung zur Übersendung von Werbeemails muss für den konkreten Fall erteilt worden sein…

11. Juni 2007/in Allgemein, Wettbewerbsrecht/von RA Jens Reininghaus

Das LG Stuttgart hat mit Urteil vom 15.05.2007 (Az. 17 O 490/06) die Anforderungen an eine Einwilligung zur Übersendung von Werbeemails wie folgt konkretisiert:

„An das Vorliegen einer Einwilligung für die Zusendung von Werbemitteilungen sind strenge Anforderungen zu stellen. Die Einwilligung muss für den konkreten Fall erteilt worden sein; der Teilnehmer muss wissen, worauf sich seine Einwilligung bezieht (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm, § 7 UWG, Rn. 73). Eine Generaleinwilligung gegenüber jedermann ist daher nicht möglich.“


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https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-06-11 11:28:032021-01-31 12:13:16Eine Einwilligung zur Übersendung von Werbeemails muss für den konkreten Fall erteilt worden sein…
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