Erfolglose Klagen von Rechteinhabern gegen Anschlussinhaber wegen illegalem Filesharing nehmen zu…
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftung von Anschlussinhabern für illegales Filesharing zu Gunsten der Anschlussinhaber erheblich eingeschränkt. Die Zeiten in denen die Instanzgerichte jedem Anschlussinhaber unmögliche Sicherung-, Überwachungs- und Berlehrungspflichten aufgebürdet haben, sind – trotz der neuesten Rechtsprechung des BGH zur Höhe des Lizenzschadensersatzes – weitestgehend vorbei. Auch bei den Instanzgerichten hat im Jahr 2014 ein