OLG Frankfurt a.M. zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung
OLG Frankfurt a.M. zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung…
Rechtsanwalt Jens Reininghaus ist Partner der Kanzlei H+R Rechtsanwälte und freier Mitarbeiter der ETL Rechtsanwälte GmbH, Niederlassung Köln.
Er ist Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und zudem als ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV-zert.) und Datenschutzauditor (BITKOM-zert.) für verschiedene Unternehmen tätig.
Er ist auf IT- und Internetrecht, Datenschutzrecht und Medienrecht spezialisiert.
OLG Frankfurt a.M. zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung…
Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20, einer Unterlassungs- und Schadensersatzklage eines Nutzers gegen den Betreiber einer Webseite aufgrund der Nutzung von Google-Fonts stattgegeben…
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat entschieden, dass zwischen dem Titel „Nie wieder keine Ahnung!“ für eine Fernsehbeitragsreihe und demselben Titel für ein Sachbuch keine Verwechslungsgefahr besteht…
Das Amtsgericht München hat einen Hochzeitsfotografen nach coronabedingter Absage der Hochzeitsfeier zur Rückzahlung einer Anzahlung in Höhe von 1.000,00 EUR an das Brautpaar verurteilt…
Der Bundesgerichtshof hat die bislang umstrittene Frage, ob ein Anspruch auf Löschung von Zwangsprofilen auf Jameda nach Umstellung des Geschäftsmodells besteht, zu Gunsten von Jameda entschieden…
Das OLG Frankfurt hat einen Unterlassungsantrag einer Profilerin gegen den Direktor der zentralen Forschungs- und Dokumentationseinrichtung des Bundes und der Länder für kriminologische Forschungsfragen abgewiesen…
Der Bundesgerichtshof hat in 3 Verfahren am 09.09.2021 die bislang umstrittene Frage präzisiert, in welchen Fällen Inflluencer ihre Beiträge auf Instagram (und in anderen sozialen Medien) als Werbung kennzeichnen müssen…
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Wir sind Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht, Arbeitsrecht und Steuerrecht.
Wir sind hoch spezialisiert und haben eine Vielzahl von Fällen in unseren Rechtsgebieten bearbeitet.
Wir legen Wert auf eine offene und verlässliche Kommunikation und Zusammenarbeit.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 18 Bewertungen Gepostet auf Numan-Can AkintiTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Nach mehrjähriger Zusammenarbeit kann ich Herr Reininghaus wärmstens empfehlen. Er hat immer meine Interessen in den Vordergrund gestellt und auch bei anderen Themen als Urheberrechtsverletzungen bestens beraten.Gepostet auf MY SMILE AND MORETrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus ist einfach perfekt in dem, was er tut! Er hat uns bereits mehrmals bei der Patentierung unserer Wort-/Bildmarken unterstützt und zuletzt unsere AGBs und Datenschutzerklärung für unsere Homepage erstellt. Seine Professionalität und Schnelligkeit sind beeindruckend. Herr Reininghaus zeichnet sich nicht nur durch sein umfangreiches Fachwissen aus, sondern auch durch sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er hat uns stets klar und präzise durch den gesamten Prozess geführt und alle unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und können Herrn Reininghaus uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der professionell, effizient und verlässlich ist, dann sind Sie bei ihm in den besten Händen. Vielen Dank, Herr Reininghaus, für Ihre hervorragende Unterstützung!Gepostet auf M RTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kenne Herrn Reininghaus und die Kanzlei seit ca 2016. Ich brauche ihn öfters bezgl. des Urheberrechtes und er ist für mich ein Top Anwalt. Sein kompetentes und professionelles Fachwissen vermittelt er mit einer ganz ruhigen Art. Ich kann mich immer wieder auf ihn verlassen und kann seiner Kompetenz vollstens vertrauen. Ich werde auch weiterhin Herrn Reininghaus mit meinen Anliegen beauftragen und kann ihn absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Pascal MarcollaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Auf meine Anfrage hat sich Herr Reininghaus äußerst schnell und freundlich zurückgemeldet. Habe sehr gute und unkomplizierte Hilfe erhalten. Top!Gepostet auf Herr PanTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍Gepostet auf The BerlinVikingTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich wurde sehr schnell und sehr gut beraten. Professionalität auf einem exzellenten Level. Ich werde bei zukünftigen IT Rechtsangelegenheiten Herr Reininghaus beauftragen.Gepostet auf Florian IbeTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung!Gepostet auf Miquel Schmuck und Uhren GmbHTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall.Verifiziert von: TrustindexDas verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren
