Eine wettbewerbswidrige Irreführung liegt auch dann vor, wenn durch eine Werbemaßnahme ein unzutreffender Werbeeindruck erzeugt wird
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 17.08.2020 (Az. 6 W 84/20) entschieden, dass die Erzeugung eines Werbeeindrucks mit einer Herstellung in Deutschland nur bei einer wesentlichen Fertigung in Deutschland zulässig ist…