Eine fehlerhafte Datenschutzerklärung, welche nicht den Vorgaben der DSGVO entspricht, kann nach Ansicht des Landgerichts Würzburg von Wettbewerbern abgemahnt werden…
Das Landgericht Würzburg hat mit Beschluss vom 13.09.2018, Az. 11 O 1741/18, entschieden, dass eine unvollständige Datenschutzerklärung auf einer Webseite – welche nicht den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entspricht, sowie eine fehlende Transportverschlüsselung bei dem Einsatz eines Kontaktformulares von Wettbewerbern abgemahnt werden kann. Weitere Informationen über Abmahnungen, Risiken und Reaktionsmöglichkeiten… weiter…Unterstützung bei der Umsetzung der […]