Verkäufer müssen bei einer Werbung, die ein qualifiziertes Angebot darstellt, auch über die Motorisierung eines Autos informieren…
Verkäufer und Dienstleister haben bei sogenannten qualifizierten Angeboten in besonderem Maße darauf zu achten, dass die Werbung den gesetzlichen Erfordernissen entspricht. Fehlen Informationen nach § 5a Abs. 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) liegt eine Irreführung vor, die kostenpflichtig abgemahnt werden kann…