Oberlandesgericht Hamm: Die Angabe "Jahreswagen – 1 Vorbesitzer/1. Hand" ist irreführend…
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat entschieden, dass bei einem Mietwagen die Angabe „Jahreswagen – 1 Vorbesitzer / 1. Hand“ irreführend sei, wenn nicht über die Art des Vorbesitzers aufgeklärt werde. In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Kfz-Händlerin über eine Internetplattform einen Pkw mit der Beschreibung „Jahreswagen 1 Vorbesitzer“ und „1. Hand“ angeboten. […]