OLG Köln zur Reichweite einer Unterlassungsverpflichtung wegen der Verbreitung einer beleidigenden Aussage auf der Internetplattform YouTube…
Im vorliegenden Fall hatte der Gläubiger wegen der Verbreitung und Verlinkung eines beleidigenden Videos auf der Internetplattform YouTube eine einstweilige Verfügung gegen die Schuldner erwirkt. Mit dieser einstweiligen Verfügung wurde den Schuldnern unter Androhung eines Ordnungsgeldes verboten, eine in dem streitgegenständlichen Video enthaltene beleidigende Aussage „zu verbreiten oder verbreiten zu lassen“. Nach Vollziehung der Einstweiligen […]