Ein Unterlassungsanspruch wegen eines in ein Meinungsforum im Internet eingestellten ehrverletzenden Beitrags kann auch dann gegen den Betreiber des Forums gegeben sein, wenn dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist.
Der BGH hat mit Urteil vom 27.03.07 (Az.: VI ZR 101/06) entschieden, dass die Betreiberin eines Internetforums bei Kenntniserlangung von unzulässigen Inhalten zum Sperren bzw. Entfernen des von einem Dritten eingestellten Beitrags verpflichtet ist. Eine Einschränkung der Verantwortlichkeit lasse sich nicht aus der Haftungsprivilegierung nach § 10 TMG herleiten. Diese Vorschrift finde ebenso wie § […]