Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Auskunft über Nutzerdaten bei kritischen Kommentaren auf Facebook und Google?
Nach § 14 TMG hat ein Betroffener im Falle von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen anonymer Nutzer auf Internetplattformen nur dann einen Anspruch auf Auskunft gegen den Plattformbetreiber, sofern die Äußerungen strafbar sind…