In einer Beschwerde an ein Bewertungsportal reicht es aus, ein Kundenverhältnis zu bestreiten – einer weitergehenden Begründung bedarf es in der Regel nicht…
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 09.08.2022 klargestellt, dass eine Beschwerde an ein Bewertungsportal in der Regel nicht begründet werden muss. Vielmehr reiche es aus, wenn das Betroffene Unternehmen in der Beschwerde bestreite, dass der Verfasser der Bewertung kein Kunde war (und gegebenenfalls auch keine sonstige eigene Erfahrung mit dem bewerteten Unternehmen gemacht habe)…