Vergleichsportal darf nicht mit „Nirgendwo Günstiger Garantie“ werben…
Mit Urteil vom 22.04.2020 (Az.: 84 O 76/19) hat das Landgericht Köln dem Vergleichsportal Check24 gleich mehrere Geschäftspraktiken verboten. Insbesondere darf das Internetportal in einem Spot für Autoversicherungen nicht mit einer „Nirgendwo Günstiger Garantie“ werben. Geklagt hatte ein Versicherungsunternehmen, das mit dem Vergleichsportal nicht zusammenarbeitet…