Oberlandesgericht München weist Klagen gegen Werbe-Blocker in vollem Umfang ab…
Das Oberlandesgericht München hat in 3 Urteilen vom 17.08.2017 entschieden, dass eine Werbe-Blocker-Software für die Unterdrückung von Werbung auf Webseiten (sog. „Ad-Blocker“) zulässig ist. Jedenfalls sei die hier streitgegenständliche Open Source-Software wettbewerbsrechtlich, kartellrechtlich und urheberrechtlich nicht zu beanstanden. Aufgrund einer abweichenden Entscheidung des OLG Köln zu den wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen hat das OLG München insoweit die Revision […]