• Link zu WhatsApp
  • Link zu Xing
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu X
Sofortkontakt: +49 (0)2204 402842 | Seite teilen:
Rechtsanwälte für IT-Recht | Vertragsrecht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
    • Internetrecht
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzlösung für KMUs
    • Schadensersatz bei Datenschutzverstoß
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Designrecht
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Fotografen-, Model- und Agenturverträge
    • Arbeitsrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Eintragung Transparenzregister
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Formulare
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Landgericht Köln verbietet einem Wettbewerber die Nutzung von Werbefotos sowie Werbetexte unserer Mandantschaft. Die Berufung der Gegenseite vor dem Oberlandesgericht Köln hatte keinen Erfolg

25. Mai 2015|inAllgemein, Bild- und Fotorecht, Fernabsatzrecht, Kanzlei-News, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht|RA Jens Reininghaus

Die Gegenseite hatte ein Foto sowie verschiedene Werbetexte unserer Mandantschaft unerlaubt auf ihrer eigenen Webseite öffentlich zugänglich gemacht. Unsere außergerichtliche Abmahnung wurde durch die Gegenseite zurückgewiesen. Daraufhin haben wir Klage vor dem Landgericht Köln auf Unterlassung, Auskunft, Vernichtung und Schadensersatz gegen die Gegenseite erhoben.

Nachdem die Urheberrechtskammer des Landgerichts Köln in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen hatte, dass einige der Werbetexte unserer Mandantschaft nach Ansicht der Kammer die für den urheberrechtlichen Schutz notwendige Schöpfungshöhe nicht erreichen, haben wir den Unterlassungsantrag teilweise zurückgenommen. Hinsichtlich des Werbefotos und der schutzfähigen Werbetexte wurde die Beklagte mit Teilurteil des Landgericht Köln vom 12.06.2014 antragsgemäß verurteilt. Ein Endurteil konnte nicht ergehen, da der Schadensersatzanspruch erst nach einer Auskunft über die tatsächliche Nutzung der Werbematerialien möglich ist. Das (anonymisierte) Urteil des Landgerichts Köln vom 12.06.2014 können Sie hier einsehen. Insbesondere die Ausführungen des Gerichts zur Schutzfähigkeit von Werbetexten sind lesenswert.

Nachdem die Gegenseite Berufung gegen das Urteil zum Oberlandesgericht Köln eingelegt hatte, wies der Urheberrechtssenat des Oberlandesgericht Köln in der mündlichen Verhandlung daraufhin, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe. Aufgrund dieses Hinweises an die Gegenseite konnte die Sache dann in der mündlichen Verhandlung insgesamt durch einen Vergleich erledigt werden. In diesem Vergleich hat die Gegenseite eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinsichtlich des Werbefotos sowie des noch streitgegenständlichen Werbetextes abgegeben. Zudem hat sich die Gegenseite dazu verpflichtet, einen angemessenen Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung der Werbematerialien unserer Mandantschaft zu zahlen, die Werbematerialien zu vernichten und die gesamten außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten des Verfahrens – mit Ausnahme der Vergleichsgebühr – zu tragen.

Den (anonymisierten) Vergleich des Oberlandesgerichts Köln vom 01.04.2015 können Sie hier einsehen.

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir beraten Sie gerne!

RA Jens ReininghausTel. 0221 / 8804060https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/online-rechtsberatung/–Kontakt
Zurück Zurück Zurück Weiter Weiter Weiter
Ihre Urheberrechte werden verletzt?

Effektive Rechtsdurchsetzung bei einer Verletzung Ihrer Urheber- und Leistungsschutzrechte

Das könnte Dich auch interessieren
Landgericht Köln verbietet der Gegenseite die Verletzung des Rechtes am eigenen Bild unseres Mandanten…
Bei einem Fotodiebstahl im nicht-professionellen Bereich ist in der Regel ein Schadensersatz in Höhe von insgesamt 200,00 EUR angemessen…
Sind Fotos in beendeten Auktionen bei ebay noch öffentlich zugänglich?
Landgericht Köln verbietet einem Wettbewerber unserer Mandantin die unerlaubte Nutzung eines Fotos unserer Mandantin für interne Projektarbeiten…
Verzicht auf Urheberbenennung in AGBs von Fotolia ist wirksam…
Oberlandesgericht Köln weist Zahlungsklage eines Payment-Providers gegen unsere Mandantschaft im Wesentlichen ab…

Wir machen das!

Kontakt

  • Tel.: 02204 / 402842
  • Mail: info[at]anwalt-recht.online
  • Kostenfreie Ersteinschätzung
Search Search

Weitere Services

  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2024 RA Jens Reininghaus | H+R Rechtsanwälte
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Formulare
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Link to: Landgericht Köln verurteilt Online-Händler zu 20.000,00 EUR Schadensersatz wegen der unerlaubten Nutzung von Produktfotos und Produktbeschreibungen unserer Mandantschaft… Link to: Landgericht Köln verurteilt Online-Händler zu 20.000,00 EUR Schadensersatz wegen der unerlaubten Nutzung von Produktfotos und Produktbeschreibungen unserer Mandantschaft… Landgericht Köln verurteilt Online-Händler zu 20.000,00 EUR Schadensersatz... Link to: Landgericht Köln erlässt auf Antrag unserer Kanzlei eine einstweilige Verfügung wegen Verletzung der Informationspflichten nach der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)… Link to: Landgericht Köln erlässt auf Antrag unserer Kanzlei eine einstweilige Verfügung wegen Verletzung der Informationspflichten nach der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)… Landgericht Köln erlässt auf Antrag unserer Kanzlei eine einstweilige Verfügung...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen