Der Betreiber eines Online-Shops hatte Produktfotos und Produktbeschreibungen unserer Mandantschaft von verschiedenen Produktlinien unerlaubt kopiert und über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten in seinem eigenen Online-Shop verwendet.
Nachdem sich die Gegenseite in der 1. Stufe des Klageverfahrens noch (erfolglos) verteidigt hatte, wurde die Gegenseite in der 2. Stufe durch Versäumnisurteil zur Zahlung von 20.000,00 EUR Schadensersatz verurteilt.
Das Urteil des Landgericht Köln vom 12.03.2015 können Sie hier einsehen: