Auf den Eilantrag unserer Kanzlei hat das Landgericht Düsseldorf einem Wettbewerber unserer Mandantin mit Sitz in der Schweiz in einem gerichtlichen Eilverfahren die unerlaubte Nutzung von Werbetexten unserer Mandantin auf seiner Internetseite verboten.
Was war geschehen?
Ein Wettbewerber unserer Mandantin mit Sitz in der Schweiz hatte verschiedene Texte unserer Mandantin kopiert und diese auf seiner eigenen Internetseite veröffentlicht. Die Webseite des Gegners konnte dabei natürlich auch im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufgerufen werden. Eine Lizenz zur Nutzung der Texte hatte unsere Mandantin dem Gegner nicht erteilt.
Aufgrund dieser rechtswidrigen Nutzung der Werbetexte unserer Mandantin haben wir den Gegner im Auftrag unserer Mandantin zunächst abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Nachdem der Gegner auf die außergerichtliche Abmahnung hin nicht reagiert hat, haben wir einen Eilantrag beim Landgericht Düsseldorf gestellt.
Landgericht Düsseldorf erlässt einstweilige Verfügung…
Das Landgericht Düsseldorf hat die einstweilige Verfügung umgehend erlassen und dem Gegner unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, verboten, die Texte unserer Mandantin im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in ihrer Gesamtheit im Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen. Die Kosten des Verfahrens wurden zwischenzeitlich dem Antragsgegner auferlegt.
Den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 23.02.2017 können Sie hier in anonymisierter Form einsehen.