Urheberrechtliche Pflichten eines Videoportalbetreibers – Urteil im Rechtsstreit GEMA gegen YouTube vor dem Landgericht Hamburg…
Der Betreiber eines Videoportals wie „YouTube“ haftet für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos nur dann, wenn er in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt. Das hat heute das Landgericht Hamburg in einem Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem Videoportal YouTube entschieden. Erst nach einem Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung trifft den […]