Neue Muster–Widerrufsbelehrung ab 1. April 2008…
Online-Händler, Katalogversender, Direktvertriebler und andere Unternehmen, die ihre Kunden über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren müssen, können aufatmen: Am 1. April tritt die neue BGB-Informationspflichtenordnung mit berarbeiteten Mustertexten in Kraft.
Zweck dieser Mustertexte ist es, insbesondere kleineren Unternehmen das Leben zu erleichtern: Verwenden sie das Muster, sollten sämtliche Informationspflichten erfüllt sein.
In den vergangenen Jahren gab es dabei jedoch Überraschungen: Die nach dem bislang vom Bundesjustizministerium bereitgestellten Muster verfassten Widerrufsbelehrungen waren in verschiedenen Gerichtsentscheidungen für unwirksam erklärt worden. Dies hatte eine regelrechte Welle wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen ausgelöst.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der sich in einem Musterprozess gegen das mit der Widerrufserklärung verbundene Abmahn-Unwesen engagiert (siehe auch Meldung vom 27. Februar), hofft, dass nun ab dem 1. April die neuen Muster Abhilfe schaffen werden.
Darin berücksichtigt sind wichtige Anregungen der IHK-Organisation: Insbesondere wurde auf die ursprünglich geplanten Anhänge verzichtet, so dass die Belehrung nunmehr deutlich kürzer ist. Außerdem sollen die Muster in einem zweiten Schritt in ein formelles Gesetz überführt werden. Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist bereits für diesen Sommer geplant. Damit wird ausgeschlossen, dass die Muster erneut wegen vermeintlicher Unschärfen angegriffen werden können.
Für die Verwendung der alten Muster gilt eine Übergangsfrist bis Ende September 2008.
Wichtiger Hinweis: Sofern Sie in der Vergangenheit wegen einer bestimmten Formulierung bereits abgemahnt wurden und eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, sollten Sie die neue Musterwiderrufsbelehung nicht ohne weitere Prüfung verwenden!
Nutzen Sie unsere rechtssicheren Schutzpakete für Online-Händler und beugen Sie Abmahnungen vor…
weiter…Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Webformular…
weiter…