Eine unkommentierte negative „1-Sterne-Bewertung“ bei Google bezieht sich immer auch auf die angebotene Leistung – hat es keinen Kundenkontakt gegeben, ist die Bewertung rechtswidrig
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 6.7.2020, Az. 6 W 49/19, mit überzeugenden Argumenten festgestellt, dass ein Nutzer eine unkommentierte anonyme 1-Sterne-Bewertung auf Google stets als Bewertung der fachlichen Leistung des Anbieters versteht…