Impressumspflichten sind stets abmahnfähige Wettbewerbsverstöße…
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat entschieden, dass fehlerhafte Handelsregisterangaben, fehlerhafte Angaben zur Aufsichtsbehörde und fehlerhafte Angaben zur Umsatzsteuer- und Wirtschaftsidentifikationsnummer im Impressum einer Webseite abmahnfähige Wettbewerbsverstöße darstellen. Die Beklagte hatte sich damit verteidigt, dass die fehlerhaften Angaben in Ihrem Impressum unterhalb der Spürbarkeitsgrenze des § 3a UWG liegen. Diese Ansicht teilte das Gericht nicht. Verstöße […]