Datenschutzverstöße nach der DSGVO sind unter Umständen für Wettbewerber abmahnfähig…
Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 25.10.2018 entschieden, dass Wettbewerber unter Umständen gegen Datenschutzverstöße von Konkurrenten mittels Abmahnung und Klage vorgehen können…