LG Bochum zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer "Gegenabmahnung"…
Im vorliegenden Fall hat das LG Bochum entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Gegenabmahnung dann rechtsmissbräuchlich ist, sofern es demjenigen der die Gegenabmahnung ausspricht, nicht vorrangig um die Eindämmung unlauterer Wettbewerbspraktiken gehe. Dies sei dann der Fall, wenn außergerichtlich angeboten werde, dass im Falle eines Vergleichs über die Kosten keine Unterlassungserklärung hinsichtlich des abgemahnten Wettbewerbsverstoses mehr gefordert […]