Werbung mit bezahlten Bewertungen muss kenntlich gemacht werden…
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat entschieden, dass Werbung mit bezahlten Bewertungen kenntlich gemacht werden muss. Dies gilt auch für Gesamtbewertungsergebnisse, sofern in diese auch Bewertungen einfließen, für die der Werbetreibende ein Entgelt gezahlt hat…