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Google muss Grundstücke im Kartendienst Google Earth nicht verpixeln…

Grundstückseigentümer bzw. -bewohner haben im Regelfall keinen Anspruch auf Verpixelung ihres Grundstücks im Kartendienst Google Earth.  Das hat das Landgericht Itzehoe mit Urteil vom 11.06.2020 (Az.: 10 O 84/20) entschieden.