Google muss Grundstücke im Kartendienst Google Earth nicht verpixeln…
Grundstückseigentümer bzw. -bewohner haben im Regelfall keinen Anspruch auf Verpixelung ihres Grundstücks im Kartendienst Google Earth. Das hat das Landgericht Itzehoe mit Urteil vom 11.06.2020 (Az.: 10 O 84/20) entschieden.