LG Hamburg: Ein im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens erstelltes Gutachten ist urheberrechtlich geschützt und berechtigt den Gläubiger nicht dazu, dass Gutachten im Internet etwaigen Interessenten anzubieten…
Der Kläger ist ein zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke. Im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens erstellte der Kläger im Auftrag des Amtsgerichts Esslingen ein Gutachten über den Verkehrswert eines Versteigerungsobjekts. Im Gutachten befand sich folgender Vermerk: „Urheberrechtsschutz, alle Rechte vorbehalten. Das Gutachten ist nur für den Auftraggeber und den angegebenen Zweck bestimmt. Eine […]