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Unerwünschte Telefonwerbung wird zukünftig wirkungsvoll sanktioniert.

19. Mai 2007/in Allgemein, Wettbewerbsrecht/von RA Jens Reininghaus

Das Verbot unerwünschter Telefonwerbung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erwies sich in der Vergangenheit als nicht ausreichend wirkungsvoll. Viele Firmen setzen sich darüber hinweg und belästigen in zunehmendem Maß die Verbraucherinnen und Verbraucher mit nachteiligen Folgen für Firmen, die im Rahmen des Zulässigen werben.

„Um die Verfolgung von Verstößen gegen das Verbot unerwünschter Telefonwerbung in Zukunft effektiv zu gestalten, soll im Telekommunikationsgesetz die Möglichkeit der Unterdrückung der Rufnummer eingeschränkt werden“, so der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos. „Eine entsprechende Änderung des TKG werde ich vorbereiten“, sagte der Bundesminister. Wer in Zukunft seine Rufnummer unerlaubt unterdrückt, soll mit einem Bußgeld belegt werden können. Mit der geplanten Maßnahme soll den Schwierigkeiten bei der Identifizierung von Anrufern, die unerwünschte Werbeanrufe tätigen, wirksam begegnet werden.“


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https://www.kanzlei-fuer-markenrechte.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2024/09/HR-Anwalt.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-markenrechte.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2024/09/HR-Anwalt.jpg RA Jens Reininghaus2007-05-19 07:27:222024-03-02 16:31:34Unerwünschte Telefonwerbung wird zukünftig wirkungsvoll sanktioniert.
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